Wir möchten unseren Traisner SeniorInnen in Erinnerung rufen, dass es auch heuer wieder möglich ist, einen Urlaubszuschuss zu beantragen:
Voraussetzungen sind: Der Urlaubszuschuss wird nach Urlaubsende ausbezahlt und kann einmal pro Kalenderjahr beantragt werden. Das Antragsformular ist beim Gemeindeamt erhältlich. Der Zuschuss wird ausschließlich an jene SeniorInnen ausbezahlt, die vor dem 1. Jänner des laufenden Jahres ihren Hauptwohnsitz in Traisen begründet haben und das frühest mögliche gesetzlich vorgeschriebene Pensionsalter erreicht haben sowie einen dauernden Ruhebezug (Pension) erhalten.
Der Urlaub ist in einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Gasthof, Hotel oder Pension) oder in Privatzimmervermietungen zu verbringen. Die Urlaubsdauer muss mindestens 7 Tage und die Entfernung zwischen Wohn- und Urlaubsort wenigstens 20 km betragen.
Einkommensgrenzen und Höhe der Unterstützung für das Jahr 2015:
Alleinstehende erhalten bis zu einem
Monatseinkommen von netto € 870,-- € 70,--
Ehepaare, LebensgefährtInnen bzw. PartnerInnen, die in gemeinsamen wirtschaftlichen
Verhältnissen leben, erhalten bis zu einem
Monatseinkommen von netto € 1.300,-- € 100,--
Auszahlung und Nachweis: Der Antrag ist gemeinsam mit der Bestätigung des Beherbergungsbetriebs und dem Einkommensnachweis beim Gemeindeamt einzureichen.
Alle Fragen zum Urlaubszuschuss für SeniorInnen werden Ihnen in der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt gerne beantwortet. Wenden Sie sich bitte an: