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Bäume und Sträucher auf Straßengrund

 

Wir möchten eindringlich daraufhinweisen, welche Schwierigkeiten bei starken Einengungen des öffentlichen Straßenraumes durch Sträucher oder Bäume, die durch oder über die Einfriedungen in die Straßen und Gehsteige hineinwachsen, entstehen können.

 

Sollte es durch solch eine Beeinträchtigung z.B. zu einem Unfall kommen, kann es sicherlich zu rechtlichen Konsequenzen und Haftungsansprüchen an den Liegenschaftseigentiimer kommen.
Die rechtliche Grundlage des Straßenerhalters für eine Vorschreibung zur Entfernung fuden Sie dazu im § 19, Abs.1, der Straßenverkehrsordnung, der wie folgt lautet:


"Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs, oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befodlichen, dem Straßeverkehr dienenden Anlagen, z.B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen. "


Wir ersuchen daher mit Nachdruck, ihre Pfanzenbestände auf Beeinträchtigungen bzw. Einengungen des
Öffentlichen Straßenraumes zu überprüfen und erforderlichenfalls einen Rückschnitt vorzunehmen!

 

 

Baum- und Strauchschnittaktion 2020

Auch in diesem Jahr wird von der Gemeinde Traisen im Frühjahr eine kostenlose Abholaktion von Gartenabfällen (Baum- und Strauchschnitt) durchgeführt.

In diesem Zeitraum können Gehölzabfälle in Haushaltsmengen (= max. 2 m³/Haushalt) an folgenden, in der Natur gekennzeichneten Stellen abgelagert werden. Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass außerhalb dieser Zeit getätigte Ablagerungen das Ortsbild beeinträchtigen und strafbar sind!

Termine und Ablagestellen entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungskalender.

Marktgemeinde Traisen, Bezirk Lilienfeld, NÖ, Mariazeller Straße 78, A-3160 Traisen, Tel.: 02762/62000-0, E-Mail: gemeinde@traisen.com