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Bundespräsidentenwahl 2010

 

Ergebnisse für Traisen

25.04.2010, 17:30 Uhr

 
Stimmen
%
Wahlberecht.
Abgegeben
Ungültig
Gültig
 2.661
 1.697
 117
 1.580
 
 63,77
 
 93,11
FISCHER
GEHRING
ROSENKRANZ
 1.237
 59
 284
 78,29
 3,73
 17,97

Weitere Links

 

 

Termin: 25. April 2010
Wahlzeit: 07.00 bis 16.00 Uhr.


Wer ist der Bundespräsident?

Wer ist Wahlberechtigt?

Verständigungskarte

Wahlsprengeleinteilung und Wahllokale ACHTUNG WICHTIGE ÄNDERUNG!

Briefwahlen und Wahlkarten
Weitere Informationen

 

 

Wer ist der Bundespräsident?

Das Staatsoberhaupt Österreichs ist der Bundespräsident. Dieser wird grundsätzlich alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Er hat zahlreiche, in der Bundesverfassung verankerte Aufgaben, so z.B. die Ernennung und Entlassung der Bundesregierung, die Beurkundung von Gesetzen oder den Oberbefehl über das Österreichische Bundesheer. Teilweise sind seine Aufgaben auch repräsentativer Natur. Seit 2004 ist Dr. Heinz Fischer (SPÖ) österreichischer Bundespräsident.

Auf den Seiten der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei finden Sie alle Informationen zu diesem Amt sowie aktuelle Berichte.

Der Bundespräsident wird von den Wahlberechtigten gemäß den Wahlgrundsätzen gewählt.

Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre, eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig.

 

Wer ist Wahlberechtigt?

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollenden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

 

Bei der Bundespräsidentenwahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland (mittels Briefwahl).

 

 

Verständigungskarte

Auch für diese Wahl wird den Wahlberechtigten von der Gemeinde eine Verständigungskarte, auf der Wahlsprengel, Wahllokal, Wahlzeit usw. ersichtlich sind, zugesandt. Bitte nehmen Sie diese unbedingt zur Wahl mit. Eine rasche Abwicklung der Wahlhandlung wird dadurch garantiert.

 

Wahlsprengeleinteilung und Wahllokale

ACHTUNG WICHTIGE ÄNDERUNG!
Die Wahlsprengeleinteilung bleibt gleich, aber wegen der Umbauarbeiten beim Volkheim mussten für Wahlsprengel 1 und 4 andere Wahllokale bestimmt werden.


Wahllokale:
Sprengel 1 - Kindergarten Kirchengasse 3
Sprengel 2 - Hauptschule, Hainfelder Straße 2
Sprengel 3 - Volksschule, Ebnerstraße 6
Sprengel 4 - Kindergarten Franz-Lettner-Gasse 10

 

Briefwahl und Wahlkarten

Wenn Sie am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, Ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Sie die Möglichkeit, mittels Briefwahl zu wählen.


Weiters haben Sie wie bisher die Möglichkeit, am Wahltag in einem Wahllokal in einer anderen österreichischen Gemeinde zu wählen. In all diesen Fällen und auch bei einem Krankenhausaufenthalt benötigen Sie um dort wählen zu können, eine Wahlkarte, die Sie beim Gemeindeamt erhalten.


Bettlägerige Personen können, so wie bisher, zu Hause von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, sofern sie im Besitz
einer Wahlkarte sind. Sie werden dann am Wahltag von einer "besonderen Wahlbehörde" besucht.

 

Die Verständigungskarte der Gemeinde ist keine Wahlkarte. Sie genügt nicht für eine Wahl bei der besonderen Wahlbehörde, in einer anderen Gemeinde oder im Ausland! Diese dient nur in Ihrem Wahllokal in der Gemeinde Traisen als Wahlhilfe!


Wahlkarten können schriftlich bis spätestens Mittwoch, 21. April 2010 oder mündlich bis spätestens Freitag, 23. April 2010 beim Gemeindeamt beantragt werden!
Wenn Sie selbst nicht kommen können, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Formulare hiefür sind im Sekretariat des Gemeindeamtes erhältlich.

 

Wichtig! Wenn für Sie eine Wahlkarte ausgestellt wurde, können Sie ohne diese Wahlkarte nicht mehr wählen! Sie benötigen Sie auch, wenn Sie nicht verreisen und in Traisen (in Ihrem eigenen Wahlsprengel) wählen wollen.

 

 

Wahlservice

Alle Fragen zur Wahl oder zur Ausstellung von Wahlkarten werden Ihnen in der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt gerne beantwortet. Wenden Sie sich bitte an:

 

Wallner ChristaChrista Wallner

Bürgerservice
Wahlen, Soziales
Telefon: 02762 / 62000 - 33
E-Mail: wallner@traisen.com

 

Marktgemeinde Traisen, Bezirk Lilienfeld, NÖ, Mariazeller Straße 78, A-3160 Traisen, Tel.: 02762/62000-0, E-Mail: gemeinde@traisen.com