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Gemeinderatswahlen 2010

 

Erste Ergebinsse

Ergebnisse für Traisen (14.03.2010, 17:58 Uhr)

Ergebnisse für Niederösterreich

 

 

Termin: 14. März 2010
Wahlzeit: Sonntag, 14.03.2010 ist von 07.00 bis 16.00 Uhr.

Stichtag: 14.12. 2009

 

 

Was ist der Gemeinderat?

Wer ist Wahlberechtigt?

Verständigungskarte

Wahlsprengeleinteilung und Wahllokale ACHTUNG WICHTIGE ÄNDERUNG!

Briefwahlen und Wahlkarten
Weitere Informationen

 

 

Was ist der Gemeinderat?

Der Gemeinderat ist in Österreich die gewählte Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde. Er wird von den Bürgern direkt gewählt. Die Anzahl der Gemeinderäte, ist von der Anzahl der in der Gemeinde als wohnhaft gemeldeten Einwohner abhängig. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Traisen besteht aus 23 Mitgliedern.

 

Wer ist Wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist jeder Österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde am Stichtag (14.12.2009) einen ordentlichen Wohnsitz hat.

 

Verständigungskarte

Auch für diese Wahl wird den Wahlberechtigten von der Gemeinde eine Verständigungskarte, auf der Wahlsprengel, Wahllokal, Wahlzeit usw. ersichtlich sind, zugesandt. Bitte nehmen Sie diese unbedingt zur Wahl mit. Eine rasche Abwicklung der Wahlhandlung wird dadurch garantiert.

 

Wahlsprengeleinteilung und Wahllokale

ACHTUNG WICHTIGE ÄNDERUNG!
Die Wahlsprengeleinteilung bleibt gleich, aber wegen der Umbauarbeiten beim Volkheim mussten für Wahlsprengel 1 und 4 andere Wahllokale bestimmt werden.


Wahllokale:
Sprengel 1 - Kindergarten Kirchengasse 3
Sprengel 2 - Hauptschule, Hainfelder Straße 2
Sprengel 3 - Volksschule, Ebnerstraße 6
Sprengel 4 - Kindergarten Franz-Lettner-Gasse 10

 

Briefwahl und Wahlkarten

Bei der Gemeinderatswahl kann der Wähler im Normalfall nur in der Gemeinde wählen, in der er das Wahlrecht hat und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Ausstellung einer Wahlkarte bei der Gemeinderatswahl hat den Zweck, dass jemand vor einer besonderen Wahlbehörde oder in jedem Wahllokal in der Gemeinde oder, diesmal neu, seine Stimme mittels Briefwahl abgeben kann.


Wenn Sie also am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, Ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Sie die Möglichkeit, mittels Briefwahl zu wählen. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte, die Sie persönlich beim Gemeindeamt erhalten. Die verschlossene Wahlkarte muss am Wahltag, dem 14. 3. 2010 bis spätestens 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde beim Gemeindeamt eingelangt sein oder sie kann auch am Wahltag bis zum Schließen des Wahllokals an jene Sprengelwahlbehörde übermittelt werden, in deren Wählerverzeichnis der Wähler eingetragen ist.


Bettlägerige Personen können mit Wahlkarte zu Hause wählen!


Kranke Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales wegen Bettlägerigkeit, nicht möglich ist, können, so wie bisher, zu Hause von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, wenn sie im Besitz einer Wahlkarte sind. Sie werden dann am Wahltag von einer „besonderen Wahlbehörde“ besucht.

 

Alle eingelangten Wahlkarten werden ungeöffnet unter Verschluss gehalten und erst nach Schließung der Wahllokale mit allen anderen Stimmen vermischt und ausgezählt. So ist das Wahlgeheimnis in jedem Fall gesichert.

 

Wahlkarten können schriftlich bis Mittwoch, 10. März und mündlich bis Freitag, 12. März, 12.00 Uhr beantragt werden!

 

Ist der Antragsteller dem Aussteller nicht persönlich bekannt, muss die Identität durch ein Dokument nachgewiesen werden. Wenn Sie nicht selbst kommen können, muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Formulare hiefür sind im Sekretariat des Gemeindeamtes bei Frau Wallner erhältlich.


Unter folgenden Voraussetzungen wird eine Wahlkarte für Bettlägerige ausgestellt:
der Antrag muss enthalten:

  1. Das Ersuchen um den Besuch durch eine besondere Wahlbehörde,
  2. die Angabe der Wohnung, des Krankenzimmers udgl., wo der Antragsteller liegt und der Besuch erfolgen soll und
  3. den Grund der Bettlägerigkeit (Krankheit, Alter, Behinderung etc.) – die Bettlägerigkeit braucht nur glaubhaft gemacht werden.

 

Die Verständigungskarte der Gemeinde ist KEINE Wahlkarte. Sie genügt nicht für eine Wahl bei der besonderen Wahlbehörde oder für die Briefwahl! Sie dient nur Ihrer Information und ist nur für Ihr Wahllokal in der Gemeinde Traisen als Wahlhilfe vorgesehen.

 

Wichtig! Wenn für Sie eine Wahlkarte ausgestellt wurde, können Sie ohne diese Wahlkarte nicht mehr wählen! Sie benötigen Sie auch dann, wenn Sie nicht verreisen und in Traisen (in Ihrem eigenen Wahlsprengel) wählen wollen. Es dürfen auch keine Duplikate für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ausgestellt werden!

 

 

Wahlservice

Alle Fragen zur Wahl oder zur Ausstellung von Wahlkarten werden Ihnen in der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt gerne beantwortet. Wenden Sie sich bitte an:

 

Wallner ChristaChrista Wallner

Bürgerservice
Wahlen, Soziales
Telefon: 02762 / 62000 - 33
E-Mail: wallner@traisen.com

 

Marktgemeinde Traisen, Bezirk Lilienfeld, NÖ, Mariazeller Straße 78, A-3160 Traisen, Tel.: 02762/62000-0, E-Mail: gemeinde@traisen.com