Am 25. Jänner fand die Gemeinderatswahl statt.
Auf die einzelnen Wahlparteien entfielen:
Sozialdemokratische Partei und Parteifreie: 1.177 Stimmen (58,6 %) 14 Mandate
Österreichische Volkspartei: 524 Stimmen (26,1 %) 6 Mandate
Freiheitliche Partei Österreichs: 227 Stimmen (11,3 %) 2 Mandate
Die Grünen Traisen: 80 Stimmen (4,0 %) 1 Mandat
Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates ist für Anfang März vorgesehen.
Ergebnisse für ganz Niederösterreich
Am 25. Jänner 2015 wird wieder ein neuer Gemeinderat gewählt. Auch für diese Wahl wurde den Wahlberechtigten von der Gemeinde eine Verständigungskarte, auf der alle Informationen ersichtlich sind, zugesandt. Bitte nehmen Sie diese zur Wahl mit. Eine rasche Abwicklung der Wahlhandlung wird dadurch garantiert.
Wahlsprengeleinteilung und Wahllokale
Briefwahlen und Wahlkarten
Weitere Informationen
Der Gemeinderat ist in Österreich die gewählte Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde. Er wird von den Bürgern direkt gewählt. Die Anzahl der Gemeinderäte, ist von der Anzahl der in der Gemeinde als wohnhaft gemeldeten Einwohner abhängig. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Traisen besteht aus 23 Mitgliedern.
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Auch für diese Wahl wird den Wahlberechtigten von der Gemeinde eine Verständigungskarte, auf der Wahlsprengel, Wahllokal, Wahlzeit usw. ersichtlich sind, zugesandt. Bitte nehmen Sie diese unbedingt zur Wahl mit. Eine rasche Abwicklung der Wahlhandlung wird dadurch garantiert.
Die Wahlsprengeleinteilung bleibt unverändert.
Wahllokale:
Sprengel 1 - Volksheim, Rathausplatz 3, linker Seitensaal
Sprengel 2 - Hauptschule, Hainfelder Straße 2
Sprengel 3 - Volksschule, Ebnerstraße 6
Sprengel 4 - Volksheim, Rathausplatz 3, rechter Seitensaal
Bei der Gemeinderatswahl kann der Wähler im Normalfall nur in der Gemeinde wählen, in der er das Wahlrecht hat und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Ausstellung einer Wahlkarte bei der Gemeinderatswahl hat den Zweck, dass jemand vor einer besonderen Wahlbehörde oder in jedem Wahllokal in der Gemeinde oder seine Stimme mittels Briefwahl abgeben kann.
Wenn Sie also am Wahltag voraussichtlich verhindert sind, Ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthalts im Ausland, haben Sie die Möglichkeit, mittels Briefwahl zu wählen. Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte, die Sie persönlich beim Gemeindeamt erhalten.
Der letzte Termin für die schriftliche Beantragung einer Wahlkarte ist Mittwoch, 21.1.2015. Bei mündlicher (persönlicher) Beantragung kann noch bis Freitag, 23.1.2015 um 12 Uhr eine Wahlkarte beantragt werden.
Besondere ("Fliegende") Wahlbehörde
Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales wegen Bettlägerigkeit nicht möglich ist, können, so wie bisher, zu Hause von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, wenn sie im Besitz einer Wahlkarte sind. Sie werden dann am Wahltag von einer "besonderen Wahlbehörde" besucht.
Die Verständigungskarte der Gemeinde ist KEINE Wahlkarte. Sie genügt nicht für eine Wahl bei der besonderen Wahlbehörde oder für die Briefwahl! Sie dient nur Ihrer Information, als Anforderungskarte für eine Wahlkarte bzw. ist für Ihr Wahllokal in der Gemeinde als Wahlhilfe vorgesehen. Sollten Sie die Verständigungskarte nicht erhalten haben, können Sie trotzdem Ihre Stimme abgeben, sofern Sie im Wählerverzeichnis der Gemeinderatswahl eingetragen sind (Lichtbildausweis zur Wahl mitbringen).
Zur persönlichen Übernahme einer Wahlkarte am Gemeindeamt ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen! Bei Übergabe an Dritte muss von diesen zusätzlich eine Vollmacht vorgelegt werden.
Wichtig! Wenn für Sie eine Wahlkarte ausgestellt wurde, können Sie ohne diese Wahlkarte nicht mehr wählen! Sie benötigen Sie auch dann, wenn Sie nicht verreisen und in Traisen (in Ihrem eigenen Wahlsprengel) wählen wollen. Es dürfen keine Duplikate für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ausgestellt werden!
Alle Fragen zur Wahl oder zur Ausstellung von Wahlkarten werden Ihnen in der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt gerne beantwortet. Wenden Sie sich bitte an: