Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Je nach Art Ihres Bauvorhabens müssen Sie vor Baubeginn ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen, um eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens zu erlangen.
In NÖ ist auch der Abschluss Ihres Bauvorhabens durch eine Fertigstellungsanzeige anzuzeigen.
Für weitere Informationen und Formulare wenden Sie sich bitte an:
Bauamt
Steiner Thomas
Telefon: 02762 / 62000 - 11
E-Mail: steiner@traisen.com
Ein Mitarbeiter der Abt. Wohnungsförderung des Amtes der NÖ. Landesregierung erteilt in der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Haus A, Besprechungsz im Erdgeschoß, Zimmer Nr. 03 Auskünfte.
Die Beratung erfolgt jeweils von 7.30 bis 12.00 Uhr persönlich oder auch telefonisch
(Tel. 02762/9025-31139).
Die aktuellen Termine erfragen Sie bitte bei der Bezirkshauptmannschaft.