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Richtlinien und Formulare zum Thema Bauen und Wohnen

 

Meldepflicht

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
 

 

Gemeindewohung

 

Bauvorhaben

Je nach Art Ihres Bauvorhabens müssen Sie vor Baubeginn ein schriftliches Bauansuchen stellen bzw. eine Bauanzeige machen, um eine Bewilligung für die Durchführung Ihres Bauvorhabens zu erlangen.

 

In NÖ ist auch der Abschluss Ihres Bauvorhabens durch eine Fertigstellungsanzeige anzuzeigen.

 

 

 

Für weitere Informationen und Formulare wenden Sie sich bitte an:

 

Bauamt

Steiner ThomasSteiner Thomas
Telefon: 02762 / 62000 - 11
E-Mail: steiner@traisen.com

 

 

Beratung zur Wohnbauförderung

Ein Mitarbeiter der Abt. Wohnungsförderung des Amtes der NÖ. Landesregierung erteilt in der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, Haus A, Besprechungsz im Erdgeschoß, Zimmer Nr. 03 Auskünfte.
Die Beratung erfolgt jeweils von 7.30 bis 12.00 Uhr persönlich oder auch telefonisch
(Tel. 02762/9025-31139).
Die aktuellen Termine erfragen Sie bitte bei der Bezirkshauptmannschaft.

 

Marktgemeinde Traisen, Bezirk Lilienfeld, NÖ, Mariazeller Straße 78, A-3160 Traisen, Tel.: 02762/62000-0, E-Mail: gemeinde@traisen.com