Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage für den Rechnungsabschluss: § 84 NÖ Gemeindeordnung
Bestimmung für den Voranschlag gemäß § 73 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung
Voranschlag und Rechnungsabschluss sind zeitnah an die Beschlussfassung in einer Form im Internet zur Verfügung zu stellen, die eine weitere Verwendung (für Statistik) ermöglicht. Aus diesem Grund finden Sie die Daten hier auch in Form einer .txt-Datei. Zusätzlich ist eine Veröffentlichung im Internet in einem Format, das keine Veränderung der Daten ermöglicht, zulässig (PDF-Files).
Rechnungsabschluss 2021 (PDF) >>
Rechnungsabschluss 2020 (PDF) >>
Rechnungsabschluss 2019 (PDF) >>
Rechnungsabschluss 2018 (PDF) >>
Rechnungsabschluss 2017 (PDF) >>
Rechnungsabschluss 2016 (PDF) >>
Rechnungsabschluss 2015 (PDF) >>
Rechnungsabschluss 2014 (PDF) >>
Rechnungsabschluss 2013 (PDF) >>
Gemeindehaushaltsdatenträger 2021 (XML) >>
Gemeindehaushaltsdatenträger 2020 (XML) >>
Gemeindehaushaltsdatenträger 2019 (TXT) >>
Gemeindehaushaltsdatenträger 2018 (TXT) >>
Gemeindehaushaltsdatenträger 2017 (TXT) >>
Gemeindehaushaltsdatenträger 2016 (TXT) >>
Gemeindehaushaltsdatenträger 2015 (TXT) >>
Gemeindehaushaltsdatenträger 2014 (TXT) >>
Gemeindehaushaltsdatenträger 2013 (TXT) >>
(TXT-Datei öffnet im Browser, wenn Sie die Datei speichern möchten: rechts auf den Link klicken und "Ziel speichern unter" wählen)