Bereits 2012 wurde im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Traisen mit der feuerpolizeilichen Beschau von Objekten begonnen. Auch im Jahr 2014 wird dies fortgesetzt und es sind die Gebäude folgender Straßenzüge dafür eingeplant:
Ein nach der Fertigstellung sicheres Bauwerk wird im Laufe der Zeit durch das Nutzen und Bewohnen verändert. Durch sogenannte Betriebsblindheit und Gewohnheit können daher ungewollt Sicherheitsrisiken und Gefahren entstehen. Um diese aufzuzeigen und zu beseitigen kommt die feuerpolizeiliche Beschau in Abständen von 10 Jahren in die einzelnen Objekte.
Grundlage dafür ist das NÖ Feuerwehrgesetz, in welchem festgelegt ist, dass der zuständige Rauchfangkehrmeister, welcher mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt wurde, selbsttätig und eigenverantwortlich für die Gemeinde die feuerpolizeiliche Beschau zu planen und zu organisieren hat. Über die einzelnen Termine für die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau werden Sie zeitgerecht vom zuständigen Rauchfangkehrermeister informiert!