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Gemäß § 6 der Trinkwasserverordnung sind Abnehmer von Trinkwasser über die Qualität des Wassers einmal jährlich zu informieren. Die Information erfolgt auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse gemäß § 5 der Trinkwasserverordnung.
a. Nitrat 8,1 mg/l (Grenzwert 50 mg/l)
b. Wasserstoffionenkonzentrat – PH-Wert 7,8
c. Gesamthärte 13,1 °dH
d. Carbonathärte 11,8 °dH
e. Kalium 1,6 mg/l
f. Kalzium 66 mg/l
g. Magnesium 17 mg/l
h. Natrium 7,3 mg/l
i. Chlorid 10 mg/l
j. Sulfat 25 mg/l
k. Pestizide nicht nachweisbar
Die bakteriologische Untersuchung ergab niedrige Keimzahlen und keinen Nachweis von Fäkalkeimen.
Gemäß dem Untersuchungsbefund befindet sich die Wasserversorgungsanlage in einem ordnungsgemäßen Zustand.